Unterricht mit Corona
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Coronaplan an der Trude-Herr-Gesamtschule

Für den Schulbetrieb nach den Sommerferien sieht das Ministerium einige Grundsätze vor, die an der Trude-Herr-Gesamtschule folgendermaßen umgesetzt werden:
- Eigenverantwortung
- Schulbesuch möglichst symptomfrei
- Anlassbezogene Testungen
- Empfehlung zum Tragen einer Maske
Schülerinnen und Schüler können im August 3 Tests für zuhause erhalten. In den anderen Monaten erhält jede*r 5 Tests.
Elternbriefe
- Brief der Ministerin an die Eltern & Erziehungsberechtigten aller SuS zu Corona-Maßnahmen ab 10.08.2022
- Brief der Ministerin an volljährige SuS zu Corona-Maßnahmen ab 10.08.2022
Eigenverantwortung
Um auf mögliche Entwicklungen des Infektionsgeschehens vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen. Regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen. Regelmäßiges Lüften sowie der Grundsatz anlassbezogener Tests auf freiwilliger Basis bereits im häuslichen Umfeld ergänzen diese Maßnahmen.
Schulbesuch möglichst symptomfrei
Eine Verpflichtung zur anlasslosen Testung auf das Vorliegen einer COVID-19-Infektion ist in Schulen bzw. als Voraussetzung für den Schulbesuch nicht vorgesehen. Um den Schutz aller am Schulleben Beteiligten zu gewährleisten, ist es ab dem ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien umso wichtiger, dass niemand mit Symptomen, die auf eine COVID-
19-Infektion hindeuten, die Schule aufsuchen sollte, ohne vorher zu Hause einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben (gemeint sind bereits leichte Erkältungssymptome). Am
ersten Unterrichtstag erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen. Danach testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause. Dabei gilt grundsätzlich: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch - selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests - nicht angezeigt.
Anlässe für das Testen zu Hause
In der aktuellen Pandemiesituation ist ein verpflichtendes regelmäßiges Testen nicht erforderlich. Es kann aber Anlässe geben, bei denen ein Test zusätzliche Sicherheit
geben kann und vor allem hilft, das Risiko weiterer Ansteckungen zu begrenzen. In den folgenden Situationen sollte daher vor dem Schulbesuch zu Hause ein Antigenselbsttest durchgeführt werden:
- keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person. Sofern eine haushaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit COVID-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.
- leichte Symptome. Bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Risiko einer COVID-19-Infektion vor dem Schulbesuch durch einen Antigenselbsttest zu Hause abgeklärt werden. War dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer anlassbezogener Antigenselbsttest durchgeführt werden (bis Besserung eintritt). Sofern der Antigenselbsttest in diesen Fällen jeweils negativ ist, steht dem regulären Schulbesuch trotz leichter Symptome nichts im Wege.
Testungen in der Schule
Durch die anlassbezogenen Testungen zu Hause bleiben die früheren regelmäßigen Schultestungen weiterhin entbehrlich. Testungen in der Schule werden daher nur dann ausnahmsweise durchgeführt, wenn bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht getestet wurden, offenkundig typische Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen. Liegt dagegen eine Bestätigung einer erziehungsberechtigten Person bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst vor, dass vor dem Schulbesuch am selben Tag zu Hause ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, wird auf den Test verzichtet. Nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf erfolgt eine erneute Testung in der Schule.
Empfehlung zum Tragen einer Maske
Nach aktueller Rechtslage auf Bundesebene ist keine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Schulen vorgesehen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Lage wird allen Schülerinnen und Schülern empfohlen, in eigener Verantwortung zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Dritter innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische Maske zu tragen.
Schülertransport und Maske
Für Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs schreibt die Coronaschutzverordnung derzeit eine Maskenpflicht vor.
Quarantäne
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Schnelltest positiv getestet wurde, muss ein offizieller Bürgertest gemacht werden. Der dient dann auch evtl. als Genesenenzertifikat. Wenn nach 5 Tagen keine Symptome mehr vorliegen, kann man sich mit einem negativen Bürgertest "freitesten". Sollten weiterhin Symptome vorliegen, kann dieser Test erst nach 10 Tagen gemacht werden.
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