Modellvorhaben "Längeres gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule" in Nordrhein-Westfalen
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In Köln starten 2 Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2011/2012
In Köln werden zwei der drei beantragten Gemeinschaftsschulen eine Genehmigung des Landesministeriums für Schule und Weiterbildung NRW erhalten und ab dem kommenden Schuljahr das längere gemeinsame Lernen erproben. Dies hat das Schulministerium der Stadt Köln mitgeteilt.Starten können die beiden rechtsrheinischen Gemeinschaftsschulen Ferdinandstraße 43 in Mülheim - zurzeit Montessori-Hauptschule - und Wuppertaler Straße 19 in Buchheim - zurzeit Hauptschule zum Schuljahr 2011/2012.
Das am 17. Februar 2011 endende Anmeldeverfahren erbrachte, dass insgesamt 84 Kinder für die Gemeinschaftsschule Köln-Ferdinanstraße und 81 Kinder für die Gemeinschaftsschule Köln-Wuppertaler Straße angemeldet wurden. Die für die Errichtung einer Gemeinschaftsschule erforderlichen Schülerzahlen von 69 Kindern wurden damit in beiden Fällen übertroffen.
Die ebenfalls erforderliche Leistungsheterogenität haben die kommissarischen Schulleitungen, die mit der Durchführung des Anmeldeverfahrens beauftragt waren, in beiden Fällen festgestellt. Damit können die Schulen nach den Sommerferien am 07. September 2011 ihren Betrieb aufnehmen.
Die im linksrheinischen Stadtbezirk geplante Gemeinschaftsschule am Standort Rochusstraße in Bickendorf wird keine Genehmigung erhalten.
Ziele und Merkmale der neuen Gemeinschaftsschule
Ziel der Gemeinschaftsschule ist es, Bildungswege länger offen zu halten und mehr Schülerinnen und Schüler zu höheren Abschlüssen zu führen. Damit reagiert sie auf das veränderte Elternwahlverhalten und soll die Abhängigkeit des Bildungsaufstiegs von der sozialen Herkunft aufbrechen.Zugleich bietet die Gemeinschaftsschule den Kommunen bei zurückgehenden Schülerzahlen die Möglichkeit, ein wohnortnahes umfassendes Schulangebot unter Einbeziehung auch gymnasialer Standards vor Ort zu erhalten.
Die Gemeinschaftsschule entsteht in der Regel durch die Zusammenführung bestehender Schulen. Der Unterricht erfolgt in den Klassen 5 und 6 in integrierter Form. Für die 7. Klasse oder später entscheiden die Schulen, ob die Kinder weiter gemeinsam oder nach schulformspezifischen Bildungsgängen getrennt unterrichtet werden.
In der Gemeinschaftsschule können alle für die Sekundarstufe I vorgesehenen Abschlüsse erreicht werden.
Gemeinschaftsschulen bieten auch gymnasiale Standards an.
Sie verfügen entweder über eine eigene gymnasiale Oberstufe oder sie kooperieren mit der Oberstufe einer anderen Gemeinschaftsschule, eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs, sodass Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sicher wissen, wo ihre Kinder bzw. sie selbst die allgemeine Hochschulreife erwerben können.
Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule erwerben das Abitur nach 9 Jahren (G 9); bei herausragenden Leistungen ist nach der Sekundarstufe I der direkte Übergang in die Qualifikationsphase möglich.
Für eine Gemeinschaftsschule sind vier Parallelklassen pro Jahrgang wünschenswert, mindestens erforderlich sind drei Parallelklassen.
Bei der Errichtung ist eine Mindestklassengröße von 23 Schülerinnen und Schülern vorgesehen. Der Klassenfrequenzhöchstwert beträgt für die integrative Form 25; in der kooperativen Form ab Klasse 7 zur Erreichung vertretbarer Klassengrößen 29. Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 24 Schülerinnen und Schüler. Diese Werte orientieren sich an denen der Hauptschule. Sie tragen der Heterogenität der Schülerschaft Rechnung und berücksichtigen, dass in der Gemeinschaftsschule unterschiedliche Schulformen zusammenwachsen.
Die Lehrkräfte haben unabhängig von ihrem Lehramt eine Pflichtstundenzahl von 25,5. Dies entspricht der Pflichtstundenzahl an der Gesamtschule und am Gymnasium. Bis zu einem Drittel der Lehrkräfte sollen die Lehrbefähigung für das Gymnasium haben.
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